Guthaben aufladen / Geld auf das Eponet-Wallet einzahlen

Sie können jederzeit Geld auf Ihre Eponet-Geldbörse einzahlen. Der eingezahlte Betrag steht dann für Plattformgebühren, Abonnements oder zukünftige Auszahlungen zur Verfügung.

So tätigen Sie eine Einzahlung

  1. Gehen Sie zur Seite „Übersicht“ oder „Geldbörse“.
  2. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Aufladen“ auf der Geldbörsenkarte.
  3. Das Dialogfeld „Aufladen“ wird geöffnet.

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Schritt 1 – Währung und Betrag auswählen

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Verfügbare Zahlungsmethoden

1. Kreditkarte / Karte 

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2. TWINT

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3. Banküberweisung

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Bei Zahlungen mit einem QR-Code-Einzahlungsschein (kostenlos) ist die im Portal angegebene Adresse unerlässlich – andernfalls funktioniert der QR-Code auf dem Einzahlungsschein nicht und Ihre Zahlung kann nicht zugeordnet werden. 

Die aktuellen Bankverbindung, gültig ab Oktober 2025, lautet: IBAN CH34 3078 4298 2341 2200 1
. Bitte überweisen Sie keine Beträge, die nicht über die Zahlungsfunktion des Portals veranlasst wurden; dies gilt auch für die Zuordnung zu Ihrem Konto.

Es ist auch möglich, den QR-Code-Zahlungsbeleg als PDF herunterzuladen (grüne Schaltfläche). Bitte beachten Sie, dass Bareinzahlungen bei der Post gebührenpflichtig sind und Ihrem Konto belastet werden.

Wann werden
per Banküberweisung überwiesene Beträge Ihrem Konto gutgeschrieben?

Beispiel

: Tag 1: Sie tätigen eine Banküberweisung.

Tag 2: Der Betrag geht auf dem Bankkonto von Eponet ein; die endgültige Verbuchung erfolgt am folgenden „Tag 3“ durch die Bank.

Tag 3: Die Bank verarbeitet die Zahlungen des Vortags und übermittelt sie an die Schnittstelle zur Eponet-Plattform. Die Daten werden bis 21:30 Uhr an die Plattform übermittelt und von Eponet umgehend Ihrem Konto gutgeschrieben.

Ihre Transaktion wird zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs angezeigt, wobei das Datum angegeben wird, an dem die Zahlung bei der Bank eingegangen ist.

Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang vollständig digital abläuft und nicht beschleunigt werden kann. Der Vorgang findet an Werktagen statt; am Wochenende verarbeitet die Bank keine Bankdaten, sodass diese Transaktionen bis zum nächsten Werktag ausgesetzt werden.

Hinweis zu folgendem Hinweis:

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Wenn Sie den QR-Code auf dem Zahlungsbeleg scannen, werden alle Angaben korrekt eingegeben, und es besteht keine Gefahr, dass Ihnen diese Gebühr von CHF 28.– berechnet wird. Diese Pauschalgebühr von 28 CHF wird nur berechnet, wenn Sie die Angaben (IBAN) manuell eingeben und der QR-Referenzcode fehlt oder wenn bei der manuellen Eingabe falsche Angaben gemacht werden. In solchen Fällen müssen wir die Zahlung manuell suchen und Ihrem Konto zuordnen. Diesen erheblichen Zeitaufwand können Sie vermeiden, indem Sie den QR-Code auf dem Einzahlungsschein einfach mit Ihrer Banking-App scannen. 

Funktioniert der QR-Code auf Ihrem Einzahlungsschein nicht?

Falls der QR-Code auf Ihrem Einzahlungsschein nicht funktioniert, überprüfen Sie bitte die Adresse auf dem Einzahlungsschein. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier in den Eponet-FAQ 

 

Sobald Ihr Guthaben unter CHF 50.– fällt – zum Beispiel CHF 49.80 –, können Sie Ihr Guthaben nicht mehr aufladen (das Mindestguthaben für Waschmaschinen beträgt CHF 2.–). Laden Sie Ihr Guthaben daher bitte rechtzeitig auf.

Bitte beachten Sie: Das Aufladen per Online-Banking mithilfe des QR-Code-Zahlungsbelegs bieten wir als kostenlosen Service an. Es kann jedoch bis zu 3 Werktage dauern, bis der Betrag auf Ihrem Konto erscheint. Entscheidend ist nicht, wann der Betrag von Ihrem Konto abgebucht wurde, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Betrag auf unserem Konto eingegangen ist:

Zahlungseingang bei Überweisungen auf Ihr Konto:
Wann wird das per Online-Banking überwiesene Geld meinem Konto gutgeschrieben?

Beispiel

Tag 1: Sie tätigen eine Überweisung.

Tag 2: Der Betrag geht auf dem Bankkonto von Eponet ein; die endgültige Verbuchung erfolgt durch die Bank am folgenden „Tag 3

“. Tag 3: Die Bank verarbeitet die Zahlungen des Vortags und übermittelt sie an die Schnittstelle zur Eponet-Plattform. Die Daten werden bis 21:30 Uhr an die Plattform übermittelt und von Eponet umgehend Ihrem Konto gutgeschrieben.

Ihre Transaktion wird Ihnen zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs angezeigt, wobei das Datum angegeben wird, an dem die Zahlung bei der Bank eingegangen ist.

Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang vollständig digital abläuft und nicht beschleunigt werden kann. Der Vorgang findet an Werktagen statt; an Wochenenden verarbeitet die Bank keine Bankdaten, sodass diese Transaktionen bis zum nächsten Werktag ausgesetzt werden.

Sollte Ihre Zahlung noch nicht auf Ihrem Konto gutgeschrieben worden sein und Sie dringend ein Guthaben aufladen müssen, können Sie dies sofort per Kreditkarte oder TWINT tun. Bitte beachten Sie dabei die anfallenden Zahlungsgebühren.

Eine rechtzeitige Aufladung über den „kostenlosen QR-Code-Zahlungsbeleg“ macht Eponet zur kostengünstigsten Abrechnungslösung und schont Ihren Geldbeutel!

Eponet-Gebühren – Informationen

Bei der Nutzung von Kreditkarten, TWINT usw. fallen Gebühren und Entgelte an. Bei Kreditkartentransaktionen erfolgt die Abwicklung – einschließlich der Prüfung auf Betrugsverdacht, Sicherheitskontrollen, CVV-Überprüfung und der sicheren Speicherung von Finanztransaktionsdaten – durch ein renommiertes Drittunternehmen. Dieser Prozess und die damit verbundenen Kosten sind in den Eponet-Gebühren enthalten. Sie können diese Gebühren vermeiden, indem Sie die kostenlose Zahlungsoption mit dem QR-Code-Zahlungsbeleg nutzen. 

Informationsvideo zu den Gebühren:

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Mehrwertsteuer beim Aufladen Ihres Guthabens / bei Einzahlungen

Bitte beachten Sie:

Beim Aufladen Ihres Guthabens oder bei Einzahlungen wird keine Mehrwertsteuer berechnet – da keine Dienstleistung erbracht wurde. Dieser Vorgang ähnelt einer Überweisung von Ihrem Bankkonto. Auch in diesem Fall wird keine Mehrwertsteuer berechnet. Erst wenn Sie eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, wird eine Transaktion erfasst, die in Ihrem Konto inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen wird. Die Belege für jede Transaktion finden Sie in Ihrem Konto unter „Finanzen“. Auf jedem Beleg ist auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Dienstleisters (sofern zutreffend) aufgeführt.


Version #2
Erstellt: 7 September 2026 06:47:30 von shanti
Zuletzt aktualisiert: 10 September 2026 12:34:49 von shanti